Voraussetzungen

 

  • Es gibt nachweislich mindestens ein Erstfahrzeug, welches im Alltag genutzt wird

  • Das Alltagsfahrzeug muss im Verhältnis zum versicherten Fahrzeug plausibel sein
     
  • Fahrleistung ist einem Liebhaberfahrzeug angemessen, d.h. unter 9000 km/Jahr (Anhaltswert, informelle Abprüfung)
     
  • Regelunterbringung des Fahrzeugs in Einzel- oder Sammelgarage oder im Carport
     

 

  • Mindestalter des Fahrers
    • Mindestens 30 Jahre für PremiumCars und Fahrer generell mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheines
    • Alle weiteren mindestens 23 Jahre und Fahrer generell mindestens 4 Jahre im Besitz eines Führerscheines

       
  • Wertgutachten
    • In der Regel nicht älter als 2 Jahre