Vergessen Sie nicht die Grüne Karte bei Fahrten ins Ausland
Erforderlich ist die Grüne Versicherungskarte bei der Einreise nach:
Planen Sie eine Urlaubsreise in eines dieser Länder mit Auto oder Motorrad, ist die Grüne Karte mitzuführen.
Reist man hingegen in einen Nachbarstaat Österreichs oder in ein Mitgliedsland der EU bzw. des EWR oder nach Zypern, genügt das österreichische Kfz-Kennzeichen als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Da es aber immer wieder zu Problemen kommt (vor allem in Italien) ist es empfehlenswert auch in diese Länder die grüne Karte mitzunehmen.
Die Grüne Karte ist der Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und enthält Angaben über den eigenen Kfz-Haftpflicht-Versicherungsvertrag
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