Nach Vorlage einer Verlust- oder Diebstahlbestätigung einer österreichischen Behörde (Polizei oder Gendarmerie) wird in der Zulassungsstelle bei Verlust oder Diebstahl
- der Kennzeichen ein neues Kennzeichen zugewiesen, eine neue Begutachtungsplakette ausgegeben, eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Typenschein das Kennzeichen geändert. Benötigte Unterlagen: Meldezettel, Gewerbeschein, Firmenbuchkopie, etc. und (falls das Fahrzeug älter als 16 Monate ist) das letzte Überprüfungsgutachten gem. § 57a KFG 1967. Kosten: Begutachtungsplakette und Kennzeichentafel(n); Verlustanzeige.
- der Zulassungsbescheinigung eine Duplikatszulassungsbescheinigung ausgestellt. Hier entstehen keine Kosten (außer den Gebühren für eine Verlustanzeige).
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